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Haus- und Hofregeln

Herzlich willkommen!
Wir möchten, dass Sie sich bei uns rundum wohlfühlen und einen entspannten Urlaub genießen. Damit dies für alle Gäste und für unseren Hof gelingt, bitten wir Sie, die folgenden Haus- und Hofregeln zu beachten:

1. Betreten des Gartens und Nutzung der Ferienwohnung

  • Das Betreten des Gartens (eingezäunt rund um den Teich) ist grundsätzlich erlaubt.

  • Der Teich ist zusätzlich separat eingezäunt und darf nur auf eigene Gefahr betreten werden.

  • Eltern haften für ihre Kinder.

  • Spielgelegenheiten, Einrichtungen und das gesamte Inventar im Garten sowie alle Einrichtungen in der Ferienwohnung dürfen ebenfalls auf eigene Gefahr genutzt werden.

  • Beim Betreten des Teichbereichs muss der Zaun nach Benutzung immer ordnungsgemäß geschlossen werden, um ein unbeaufsichtigtes Betreten durch Kinder oder Tiere zu verhindern.

1a. Check-in und Check-out

  • Der Check-in ist ab 9:00 Uhr möglich.

  • Falls Sie früher oder später ankommen, steckt der Schlüssel bereits an der Wohnungstür, sodass Sie die Ferienwohnung sofort beziehen können.

  • Ein ausführliches Check-in-Gespräch mit Sandy oder Mike erfolgt anschließend, um alle wichtigen Informationen zum Aufenthalt zu geben.

  • Der Check-out erfolgt bis 16:00 Uhr. Beim Check-out bitten wir darum, den offenen Betrag mit Sandy oder Mike abzurechnen, danach steht die Wohnung für die Reinigung bereit.

2. Gäste-Gartenbeet

  • Die Ferienwohnung verfügt über ein eigenes Gartenbeet.

  • Gäste dürfen dort selbstständig ernten, was im Beet wächst.

  • Bei Fragen zur Ernte oder Verwendung wenden Sie sich bitte an Sandy.

  • Je nach Saison wachsen unterschiedliche Pflanzen im Beet.

  • Bitte behandeln Sie das Beet und die Pflanzen sorgfältig und hinterlassen Sie es in gutem Zustand.

3. Spielzeug am Hof

  • Spielzeug am Hof darf von den Gastkindern mitbenutzt werden.

4. Zutritt zu Räumen und Nutzung der Einrichtungen

  • Zutritt nur gestattet zur Ferienwohnung und zu den freigegebenen Bereichen im Keller.

  • Im Keller dürfen folgende Bereiche genutzt werden:

    1. Sauna mit Dusche – darf mitgenutzt werden; bitte sauber und desinfiziert hinterlassen, wie vorgefunden.

    2. Müllbereich – Müll wird getrennt, genaue Anleitung befindet sich vor Ort.

    3. Mehrzweckraum – z. B. für Abtropfraum (Skischuhe, Stiefel etc.), Kinderspielzeug und Selbstbedienungskasten.

  • Alle anderen Räume im Keller sind tabu und dürfen nicht betreten werden.

  • Selbstbedienungskasten – bitte vertraulich und respektvoll benutzen, mit Sorgfalt, und ehrlich in die Kasse zahlen. Die Preise sind deutlich angeschrieben.

5. Feuerentzünden

  • Feuer darf nur nach vorheriger Absprache mit Sandy oder Mike entzündet werden.

  • Nur die dafür vorgesehenen Feuerstellen dürfen genutzt werden.

6. Feldarbeiten

  • Bei Feldarbeiten, z. B. Erntearbeiten, ist besondere Vorsicht geboten.

  • Die Nutzung oder Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

  • Für Schäden oder Unfälle wird keine Haftung übernommen.

7. Betreten des Stallungsgebäudes

  • Das Betreten des Stallungsgebäudes ist verboten.

  • Bei Interesse an einer Führung kann diese nur unter Begleitung von Sandy oder Mike erfolgen.

8. Haustiere

  • Bei Mitnahme von Hunden sind diese bitte an der Leine zu führen.

  • Kot ist aufzusammeln und entsprechend zu entsorgen.

  • Der Hofhund läuft frei auf dem Gelände. Die Haustür kann gelegentlich offen stehen, damit er wieder hereinkommt – bitte die Tür nicht schließen.

  • Tiere am Hof dürfen nur nach Rücksprache mit Sandy oder Mike gefüttert werden.

9. Nachtruhe (Hinweis)

  • Bitte beachten Sie die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr.

  • Laute, beabsichtigte Geräusche wie Musik oder Partys sollten in dieser Zeit möglichst vermieden werden, um einen ruhigen Ablauf auf dem Hof zu gewährleisten.

10. Rauchen

  • Rauchen ist nur außerhalb des Gebäudes erlaubt.

  • Zigarettenreste sind ausschließlich in den vorgesehenen Aschenbechern zu entsorgen.

11. Haftungsausschluss

  • SANOÉ am Salzleckerhof übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden an Personen oder Eigentum – sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern.

  • Die Nutzung von Garten, Teich, Spielgelegenheiten, Spielzeug, allen Einrichtungen, der Ferienwohnung, Sauna, Kellerbereichen und der Hoftiere erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

12. Schadensregelung (gesamter Betrieb)

  • Bei Beschädigungen oder Verlust von Einrichtungen, Inventar oder Materialien auf dem gesamten Betrieb sind die Verursacher verpflichtet, den Schaden zu ersetzen oder die Kosten zu übernehmen.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt und laden Sie herzlich ein, Ihre Erlebnisse, Eindrücke oder Lieblingsmomente in unser Gästebuch zu schreiben – so können wir Ihre Erfahrungen teilen und zukünftigen Gästen einen Einblick geben.

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